Vorlage:CLH-ECHA/Doku

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Diese Vorlage ist für die Verwendung innerhalb von Vorlage:Infobox Chemikalie sowie Vorlage:Infobox Chemisches Element für den Parameter CLH= vorgesehen, falls die Substanz über eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (aus Anhang VI, Tabelle 3.1, der CLP-Verordnung) im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verfügt.

Dort kann auf Einzelverbindungen oder auf Sammelbegriffe verwiesen werden.

Kopiervorlage

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{{CLH-ECHA|ID= |Name= |Datum=21. November 2024 }}

Parameter zulässige Werte Pflichtparameter Erläuterung
Sammeleinstufung= ja oder <leer> Vorlage:Nein Wird auf eine Sammeleinstufung (z. B. „Bleiverbindungen“) verwiesen ist dieser Parameter mit ja anzugeben.
ID= nnn.nnn.nnn Vorlage:Ja ECHA-ID des Stoffes (bei Sammeleinstufungen: der Gruppe), beispielsweise 100.029.197
Name= freier Text Vorlage:Ja Bezeichnung der Substanz bei der ECHA
ID2= nnn.nnn.nnn Vorlage:Nein nur bei Sammeleinstufung in zwei Gruppen: ECHA-ID der zweiten Gruppe, beispielsweise 100.029.197
Name2= freier Text Vorlage:Nein nur bei Sammeleinstufung in zwei Gruppen: Bezeichnung der zweiten Gruppe bei der ECHA
Datum= Abrufdatum Vorlage:Ja Zugriffsdatum auf die ECHA-Datenbank

Einzelsubstanzeinstufung (hier: Tetrachlorethen):

{{CLH-ECHA|ID=100.004.388 |Name=tetrachloroethylene |Datum=21. November 2024}}
aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[1] ggf. erweitert
  1. Eintrag zu tetrachloroethylene im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.


Sammeleinstufung (hier: Ammoniumpikrat):

{{CLH-ECHA|Sammeleinstufung=ja |ID=100.240.812 |Name=salts of picric acid |Datum=21. November 2024}}
aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[1] ggf. erweitert
  1. Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag salts of picric acid im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.


Sammeleinstufung mit zwei zutreffenden Gruppen (hier: Bleipikrat):

{{CLH-ECHA|Sammeleinstufung=ja |ID=100.240.812 |Name=salts of picric acid |ID2=100.240.812 |Name2=lead compounds with the exception of those specified elsewhere in this Annex |Datum=21. November 2024}}
aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[1] ggf. erweitert
  1. Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter die Gruppeneinträge zu salts of picric acid und lead compounds with the exception of those specified elsewhere in this Annex im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.

Erscheint statt Summary of Classification and Labelling eine Seite mit dem Titel C&L Inventory mit einer Tabelle von Stoffen, so muss das Augensymbol in der rechten Spalte angeklickt werden.

In Abhängigkeit vom eingetragenen Parameterwert bei Sammeleinstufung= wird der Artikel in die folgenden Kategorien eingeordnet:

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